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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Was erlaubt ist – und was nicht

Ein Bettgitter, ein Bauchgurt, eine abgeschlossene Haustür: Was aus Sorge geschieht, kann rechtlich eine Freiheitsentziehung sein. Das zu wissen, ist kein Formalismus – es schützt beide Seiten.

5 Minuten Lesezeit Aktualisiert am 30. August 2026 Fachliche Prüfung ausstehend

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiheitsentziehend ist jede Maßnahme, die Bewegungsfreiheit über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig einschränkt.
  • Sie ist nur mit wirksamer Einwilligung oder mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig.
  • Auch sedierende Medikamente können darunterfallen.
  • Vor jeder Maßnahme müssen mildere Alternativen geprüft werden.

Was als freiheitsentziehend gilt

  • Bettgitter, Bauchgurte, Fixierungen, Therapietische am Stuhl.
  • Abgeschlossene Zimmer- oder Wohnungstüren, aus denen nicht eigenständig herausgegangen werden kann.
  • Wegnahme von Gehhilfe, Schuhen oder Brille, um das Aufstehen zu verhindern.
  • Medikamente, die vorrangig gegeben werden, um Bewegung zu unterdrücken.

Alternativen, die zuerst geprüft werden müssen

Im Pflegeheim

Einrichtungen dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen nicht eigenmächtig anordnen. Fragen Sie beim Auswahlgespräch, wie oft solche Maßnahmen angewendet werden und welche Alternativen im Haus etabliert sind – die Antwort sagt viel über die Pflegekultur. Bei Verdacht auf unzulässige Fixierung können Sie sich an die Heimaufsicht oder das Betreuungsgericht wenden.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1Prüfen Sie jede bestehende Maßnahme daraufhin, ob sie genehmigungspflichtig ist.
  2. 2Lassen Sie medizinische Ursachen für nächtliche Unruhe abklären.
  3. 3Sprechen Sie mit Pflegedienst oder Einrichtung über mildere Alternativen.
  4. 4Klären Sie die Zuständigkeit: Vollmacht, Betreuung, Gerichtsgenehmigung.

Häufige Fragen

Quellen

Autor: Redaktion ichhabedemenz.de · Fachliche Prüfung ausstehend · Veröffentlicht am 30. August 2026 · Aktualisiert am 30. August 2026