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Entlastung

Entlastungsangebote: Wer Ihnen konkret hilft

Viele Familien nutzen Leistungen nicht, weil sie sie nicht kennen oder die Beantragung fürchten. Dabei sind es oft wenige Zeilen und ein Beleg. Hier steht, was es gibt und wie Sie herankommen.

6 Minuten Lesezeit Aktualisiert am 22. August 2026 Fachliche Prüfung ausstehend
Gesprächsgruppe sitzt im Kreis zusammen

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung ist meist ein anerkannter Pflegegrad.
  • Der Entlastungsbetrag steht schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen teilweise – Fristen im Blick behalten.

Entlastungsbetrag

Ein monatlicher Betrag für anerkannte Angebote wie Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Sie zahlen zunächst oft selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Verhinderungspflege

Wenn Sie als Pflegeperson ausfallen – Urlaub, Krankheit, ein freier Tag – übernimmt die Pflegekasse Kosten für eine Ersatzpflege, stundenweise oder tageweise.

Kurzzeitpflege

Eine vollstationäre Versorgung auf Zeit, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder für einen längeren Urlaub. Gerade bei Demenz sollte der Aufenthalt gut vorbereitet werden, weil Ortswechsel verunsichern.

Tagespflege

An festen Tagen wird der Mensch mit Demenz abgeholt, betreut und wieder nach Hause gebracht. Für viele Familien ist das die wirksamste Entlastung überhaupt – und für Betroffene oft eine willkommene Struktur.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1Beratungstermin bei der Pflegekasse vereinbaren.
  2. 2Tagespflege in der Nähe besichtigen.
  3. 3Verhinderungspflege für den nächsten Urlaub vormerken.

Häufige Fragen

Quellen

Autor: Redaktion ichhabedemenz.de · Fachliche Prüfung ausstehend · Veröffentlicht am 26. Mai 2026 · Aktualisiert am 22. August 2026