Pflegegrad
Pflegegrad bei Demenz: So bekommen Sie ihn
„Meine Mutter kann doch noch alles allein.“ Diesen Satz sagen viele Familien und stellen deshalb keinen Antrag. Bei Demenz zählt aber nicht nur, was körperlich geht, sondern auch, wie viel Anleitung und Beaufsichtigung nötig ist. Genau das wird bewertet.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.
- Bei Demenz zählen besonders die Bereiche kognitive Fähigkeiten, Verhalten und Alltagsgestaltung.
- Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen verbessert die Begutachtung erheblich.
- Gegen die Einstufung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Schritt 1: Antrag stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Wichtig ist das Datum – Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Schritt 2: Begutachtung vorbereiten
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt nach Hause und bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig jemand ist. Bei Demenz sind vor allem die Bereiche 2 und 3 entscheidend: geistige Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit Krankheit und Therapie
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Schritt 3: Der Bescheid
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid mit Pflegegrad 1 bis 5. Fordern Sie immer das vollständige Gutachten an – nur so können Sie nachvollziehen, wie bewertet wurde.
Wenn abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird
- 1Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, Begründung darf nachgereicht werden
- 2Gutachten anfordern und Punkt für Punkt mit Ihrem Pflegetagebuch abgleichen
- 3Ärztliche Stellungnahme beilegen
- 4Bei Bedarf Unterstützung durch Pflegestützpunkt, Sozialverband oder Verbraucherzentrale holen
Was Sie jetzt tun können
- 1Heute anrufen und den Antrag stellen.
- 2Zwei Wochen Pflegetagebuch führen.
- 3Beratungstermin beim Pflegestützpunkt vereinbaren.
Häufige Fragen
Quellen
- Leistungen der Pflegeversicherung — Bundesministerium für Gesundheit
- Wege zur Pflege – Beratung und Angebote — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Autor: Redaktion ichhabedemenz.de · Fachliche Prüfung ausstehend · Veröffentlicht am 28. April 2026 · Aktualisiert am 25. August 2026
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