Pflegehilfsmittel
Was es gibt, was die Pflegekasse übernehmen kann und wie ein Antrag abläuft – neutral erklärt, ohne Produktempfehlung.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen. Für diese Produkte kann die Pflegekasse bei vorliegendem Pflegegrad einen monatlichen Betrag übernehmen.
Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebett, Bettgalgen, Rollstuhl, Toilettenstuhl oder Lagerungshilfen. Diese Hilfsmittel werden häufig leihweise überlassen; je nach Produkt kann eine Zuzahlung anfallen.
Orientierung und Sicherheit
Nachtlicht mit Bewegungssensor, gut lesbare Uhren, kontrastreiche Beschilderung, Hausnotruf oder Herdabschaltung können den Alltag zu Hause sicherer machen. Nicht alles davon ist ein Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegekasse.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für Umbauten wie einen barrierefreien Zugang oder eine bodengleiche Dusche kann bei vorliegendem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse in Frage kommen.
Voraussetzungen und Beantragung
- 1. Pflegegrad prüfen: Viele Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Liegt keiner vor, ist der Antrag bei der Pflegekasse der erste Schritt.
- 2. Bedarf beschreiben: Notieren Sie konkret, wobei Unterstützung nötig ist. Das erleichtert die Begründung.
- 3. Antrag stellen: Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt, medizinische Hilfsmittel in der Regel über ein ärztliches Rezept bei der Krankenkasse.
- 4. Bescheid prüfen: Bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Pflegeberatung und Pflegestützpunkte unterstützen dabei kostenfrei.
Welche Leistungen und Beträge im Einzelfall gelten, hängt von der gesetzlichen Regelung und Ihrer Pflegekasse ab. Fragen Sie die Beträge dort aktuell nach.
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